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Fachgebiete

Allgemeines Zivilrecht, Gesellschafts- und Handelsrecht,

Arbeitsrecht, Gewerblicher Rechtsschutz, Erb- und Familienrecht,


   

Hier werden Sie insbesondere im allgemeinen Zivilrecht mit Schwerpunkt auf wirtschaftsrechtlich ausgerichteten Fragestellungen beraten. Alle vertretenen Rechtsgebiete beinhalten regelmäßig starke Verknüpfungen zwischen rechtlichen und wirtschaftlichen Problemkreisen.

Das kann sich unter anderem von der Bestimmung vertraglicher oder haftungsrechtlicher Ansprüche sowie der Ermittlung korrespondierender Zahlungshöhen über erb-/familienrechtliche Auseinandersetzungen mit Vermögensanalyen und -bewertungen bis zu komplexen bilanziellen due diligence Feststellungen für Firmentransaktionen in der Unternehmensnachfolge erstrecken.

Nachfolgend erhalten Sie einen kleinen Überblick zu den jeweiligen Rechtsgebieten.

 

A. Allgemeines Zivilrecht

Das allgemeine Zivilrecht umfasst unter anderem sämtliche Verträge zwischen Privatpersonen und Unternehmen sowie das allgemeine Schuldrecht und das Recht der unerlaubten Handlung. Hierunter fallen daher namentlich die verschiedenen Vertragstypen (z.B. Kaufrecht, Dienstvertragsrecht, Werkvertragsrecht etc.), Schadensersatzansprüche zum Beispiel wegen unerlaubter Handlung oder Ansprüche aus Geschäftsführung ohne Auftrag.

Die Beratung im allgemeinen Zivilrecht beinhaltet insbesondere das Vertragsrecht sowie das allgemeine Schuldrecht. Je nach Schwerpunkt (z.B. Kaufrecht, Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, allgemeine Forderungsdurchsetzung) wird Ihr Fall von einem oder mehreren Sachbearbeitern in fachübergreifender Kooperation bearbeitet.

Im Rahmen der Durchsetzungen von Forderungen gilt es, durch ein effektives Forderungsmanagement eine nachdrückliche Geltendmachung gegenüber dem Schuldner zu erreichen. In der heutigen Zeit ist mit der Erlangung eines Urteils aber oft erst der halbe Weg zum Erfolg gegangen. Ihr Ziel haben Sie erst dann erreicht, wenn die Gegenpartei Ihren Anspruch auch wirklich erfüllt hat. Bei Zahlungsansprüchen muss daher nach dem Erstreiten eines stattgebenden Urteils der darin enthaltene Zahlungsanspruch auch tatsächlich durchgesetzt werden. Dies geschieht im Wege der so genannten Zwangsvollstreckung. So kommen Sie an Ihr Geld.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass es im Vertragsrecht wichtig ist, mögliche rechtliche Folgeprobleme bereits vorauszusehen. Es gilt, kreative aber auch rechtssichere Lösungswege zu finden, um ein optimales Miteinander der Vertragsparteien zu gewährleisten. Die sorgfältige Vertragsausarbeitung kann spätere rechtliche Streitigkeiten verhindern und so viel Geld und Aufwand ersparen. Insbesondere bei nicht ganz alltäglichen oder besonders umfangreichen oder komplexen Rechtsbeziehungen ist es dringend anzuraten, nicht irgendwelche (meist parteiischen) Musterverträge zu verwenden, sondern vielmehr einen individuell auf das Vertragsverhältnis abgestimmten Vertrag entwerfen zu lassen. Wir erarbeiten mit Ihnen persönlich die Bereiche und Interessen, welche Ihnen wichtig sind und erstellen damit interessengerechte und angepasste Verträge.

 

 B. Gesellschafts- und Handelsrecht

 Im Gesellschaftsrecht vertreten wir sowohl Unternehmen als auch Gesellschafter und Geschäftsführer in allen Angelegenheiten gerichtlich und außergerichtlich. 

Sie erhalten Beratung bei der Gestaltung von Gesellschaftsverträgen oder Geschäftsführerdienstverträgen, bei der Anmeldung und Gründung von Gesellschaften sowie bei Transaktionen zur Übernahme von Unternehmen. Ebenso gehört die Erläuterung von Vor- und Nachteilen der unterschiedlichen Rechtsformen in der Verknüpfung von  juristischer und steuerrechtlicher Sicht zu unseren Aufgaben.

Auch die Beratung von Gesellschaftern und Geschäftsführern insolvenzgefährdeter Betriebe zur Abwehr einer möglichen Inanspruchnahme durch den Insolvenzverwalter zählt zu den wichtigen rechtlichen Begleitungen im Gesellschaftsrecht. Ebenso die Bezüge zu einer insolvenzrechtlichen Lösung unter Berücksichtigung der europarechtlichen Unterschiede (insbesondere Frankreich).

Durch die sehr enge Zusammenarbeit mit Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern stehen uns jederzeit - zum Beispiel für Unternehmensbewertungen - weitere Experten zur Verfügung, um ihr Anliegen fachübergreifend zu lösen.

Wir beraten Handelsvertreter bei der Geltendmachung von Provisions- und Ausgleichsansprüchen ebenso wie Personengesellschaften bei der Gründung und Übernahme von Handelsgesellschaften bis zur Auseinandersetzung der Gesellschaft und der Übertragung von Anteilen.

Selbstverständlich zählen auch die handelsrechtliche Beratung bei der Aufstellung von Jahresabschlüssen und die Vertretung Ihrer Interessen als Kaufmann in allen Handelsgeschäften zu unserem Beratungsbereich.

Beim Thema Compliance beraten wir Sie bei der Einführung organisatorischer Maßnahmen, die sicherstellen, dass ihr Unternehmen sich im Rahmen des geltenden Rechts bewegt und dass Haftungsrisiken, auch für die Geschäftsführungsorgane persönlich, reduziert werden.

  

C. Arbeitsrecht

 Eine tragende Säule unserer Kompetenzen ist das Arbeitsrecht. Das Arbeitsrecht untergliedert sich in die beiden Bereiche Individualarbeitsrecht und kollektives Arbeitsrecht.

Das Individualarbeitsrecht regelt das Rechtsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer; das kollektive Arbeitsrecht die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmervertretungen sowie zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften.

Im Individualarbeitsrecht beraten und vertreten wir Arbeitgeber und Arbeitnehmer in allen Bereichen. Schwerpunkt im kollektiven Arbeitsrecht sind Beratungen und Prozessvertretungen im Bereich des Betriebsverfassungsgesetzes.

Die Beratung von Geschäftsführern und Vorständen bei Gestaltung und Verhandlung Ihrer Dienstverträge, bei Verhandlungen über einen Aufhebungsvertrag und in Haftungsfragen ist dabei ein zentraler Aufgabenbereich.

 

D. Gewerblicher Rechtsschutz

Der gewerbliche Rechtsschutz umfasst die rechtliche Absicherung geistiger Leistungen auf gewerblichem Gebiet, insbesondere durch Patente, Gebrauchsmuster, Marken oder Geschmacksmuster ebenso wie die Abwehr unlauterer Praktiken von Mitbewerbern am Markt und die Sicherung eines fairen Wettbewerbs.

Das Urheberrecht dient nicht nur dem Schutz geistiger Schöpfungen kultureller Art, sondern auch dem Schutz gewerblich anwendbarer Leistungen, zum Beispiel von Computerprogrammen oder Produktdesigns.

Weiter sind im Wettbewerb komplexe Vorgaben im Bereich des Verbraucherschutzes insbesondere im Onlinehandel, der Werbung, der Regelungen gegen den unlauteren Wettbewerb und des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu beachten.

Unternehmen, Gewerbetreibende und Privatpersonen erhalten umfassenden Schutz Ihres geistigen Eigentums über die Beratung, Entwicklung und Sicherung entsprechender Schutzrechte bis hin zur Durchsetzung des Schutzes und Vertretung der Interessen gegenüber Dritten und Mitbewerbern.

Ein besonderer Schwerpunkt liegt hierbei auf dem richtigen taktischen Umgang mit den zunehmenden Abmahnungen in Bezug auf Internetauftritte bzw. auf der vorbereitenden Gestaltung zur Vermeidung der Verfolgung durch Mitbewerber oder Abmahnvereine. 


 

E. Erb- und Familienrecht

 Erbrecht:

Die anwaltliche Tätigkeit im Erbrecht umfasst die Beratung des künftigen Erblassers vor dem Erbfall, nach Eintritt eines Erbfalles die Beratung der Erben, der Vermächtnisnehmer oder der von ihrem gesetzlichen Erbrecht ausgeschlossenen Pflichtteilsberechtigten.

Zu Lebzeiten hat der Erblasser vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten zur Regelung seines Nachlasses. Er kann bereits zu Lebzeiten Vermögenswerte übertragen, Erben benennen, einzelne Vermögenswerte bestimmten Personen zuweisen, Auflagen anordnen, die Auseinandersetzung des Nachlasses vorgeben oder eine Stiftung errichten.

Dabei stehen stets die persönlichen Interessen des Erblassers zu Lebzeiten und alle steuerlichen Aspekte im Fokus.

Nach dem Erbfall kommt Beratung und ggf. Hilfe bei gerichtlichen Auseinandersetzungen in Betracht  Dies betrifft die Frage nach der Annahme oder Ausschlagung einer Erbschaft, die Durchführung eines Erbscheinverfahrens und die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft. Sind nächste Angehörige von ihrem gesetzlichen Erbrecht ausgeschlossen, sind Pflichtteilsansprüche durchzusetzen.

Der Erblasser hat die Möglichkeit, die Abwicklung seines Nachlasses dritten Personen, insbesondere einem Testamentsvollstrecker zu übertragen. Auch diese ggf. sehr langfristige Aufgabe können Sie auf uns übertragen.

Nachfolgend finden Sie einen Überblick über typische Einzelprobleme:

Vorweggenommene Erbfolge: Schenkungsteuer sparen, Immobilienübergabe mit Nießbrauchsvorbehalt und Wohnrecht für Übergeber, Absicherung des Übergebers durch Rückfallklauseln, Altersversorgung des Übergebers,Vermeidung von Überleitungsansprüchen der Sozialhilfeträger, Unternehmensnachfolge, Gründung einer Familiengesellschaft, Gründung einer Stiftung

 Anwaltliche Vertretung vor Gericht und Finanzamt: Verrtretung vor dem Nachlassgericht im Erbscheinsverfahren, Pflichtteilsklage, Anfechtung und Auslegung von Testamenten, Vermeidung der persönlichen Haftung des Erben für Nachlassverbindlichkeiten, Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften, Vertretung bei Teilungsversteigerungen, Erbschaftsteuererklärung

Gestaltung von Testament und Erbvertrag: Richtige Verteilung des Vermögens bei Erbeinsetzung und Vermächtnis, Vermeidung von streitanfälligen Erbengemeinschaften, Berliner Testament, Vermeidung und Verringerung der Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer, Testamentsgestaltung für geschiedene Ehegatten und die "Patchworkfamilie", Betreuungsverfügung / Altersvorsorgevollmacht für den Fall der Pflegebedürftigkeit, Patientenverfügung 

Enterbung und Pflichtteil: Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen enterbter Familienangehöriger, Abwehr von Pflichtteilsansprüchen, Pflichtteilsansprüche im Fall von lebzeitigen Schenkungen des Erblassers, richtige Berechnung von Pflichtteilsansprüchen, Zusammenarbeit mit kompetenten Sachverständigen, Beratung über die Verminderung und Umgehung von Pflichtteilsansprüchen, Pflichtteilsverzicht und Abfindung


Familienrecht:

Das Familienrecht regelt die Rechte und Pflichten zwischen Personen, die auf Grund ihrer Verwandtschaft, der Eheschließung, des Lebenspartnerschaftsgesetzes oder auf Grund einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft miteinander verbunden sind oder waren.

Insbesondere Fragen, die sich bei einer Trennung oder Scheidung stellen, werden von uns begleitet: Kindes- und Ehegattenunterhalt, Vermögensauseinandersetzung, Versorgungsausgleich, Sorgerecht, Umgangsrecht oder Hausratsteilung, Klärung der Abstammung - Vaterschaftsfeststellung oder Vaterschaftsanfechtung - Unterhaltspflichten bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften oder von Kindern gegenüber ihren bedürftigen Eltern sowie Fragen des Kindschaftsrechts.

Im sensiblen Bereich der familienrechtlichen Beziehungen ist unsere Tätigkeit zunächst darauf ausgerichtet, einvernehmliche Lösungen zu entwickeln und zu verwirklichen. Wenn dies nicht möglich ist,  vertreten wir Sie mit aller gebotenen Konsequenz bei der gerichtlichen Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen.

Ebenso können wir Ehe- und Partnerschaftsverträge gestalten, die Streitigkeiten im Vorfeld vermeiden helfen. Diese sind bereits vor Eheschließung möglich und sinnvoll, können aber auch zu jeder Zeit während der Ehe oder auch nach der Trennung abgeschlossen werden.

Nachfolgend finden Sie einen Überblick über typische Einzelprobleme:

 Scheidung: Kostengünstige Scheidung mit nur einem Rechtsanwalt, Vertretung im Scheidungsverfahren, Trennungsvereinbarungen und Scheidungsvereinbarungen, Scheidungen mit Prozesskostenhilfe, Außergerichtliche Konfliktlösung bei Trennung oder Scheidung, Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt, Vermögensauseinandersetzung und Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, Sorgerecht und Umgangsrecht

Ehevertrag: Individuelle Vereinbarungen über den Güterstand, Regelungen über Unterhalt, Gestaltungsmöglichkeiten beim Versorgungsausgleich, Eheverträge zur Sicherung des Fortbestandes von Unternehmen, Optimale steuerliche Gestaltung, Kombination mit Erbeinsetzung oder Erb- bzw. Pflichtteilsverzicht

Nichteheliche Lebensgemeinschaft: Notwendigkeit von Partnerschaftsverträgen, Probleme bei Mietverträgen, Richtige Gestaltung des Immobilienkaufs, Risiken von Darlehensverträgen, Vereinbarungen über Unterhalt und Hausrat, Sorgerecht für gemeinsame Kinder, Regelung der Mitarbeit im Betrieb des Partners, Vermögensauseinandersetzung nach der Trennung


 

 


 

 

 

 

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